Corona News

ab dem 4. Dezember 2021 gilt in Rheinland-Pfalz die 2G-plus-Regel.

Liebe Gäste,
ab dem 4. Dezember 2021 gilt in Rheinland-Pfalz die 2G-plus-Regel.
Für Kinder gelten Sonderregeln.

Dies bedeutet nach bisherigem Kenntnisstand, wir dürfen nur Gäste empfangen, die vollständig geimpft sind (zwei Wochen nach der letzten Impfung) oder als genesen gelten.

zusätzlich wird ein negatives Testergebnis benötigt.
– zugelassene Selbsttests haben wir vor Ort, das heißt Sie können diese auch bei uns kostenlos durchführen. Dieser Test gilt dann allerdings nur für ihren Besuch in unserem Lokal.
– gerne können Sie auch einen tagesaktuellen Nachweis von einer offiziellen Teststelle vorzeigen.
– Menschen mit Booster-Impfung (Status gilt ab dem Tag der Booster-Impfung) müssen keinen zusätzlichen Test vorweisen.

Hiervon ausgenommen sind Kinder wie unten beschrieben. Alle übrigen Personen dürfen nicht mehr eingelassen oder beherbergt werden.

Ausnahmen von der 2G-plus-Regelung:

1. Kinder bis 12 Jahre und 3 Monate
Kinder bis 12 Jahre und 3 Monate sind befreit und dürfen eingelassen und beherbergt werden. Im Zweifel ist das Alter anhand eines Ausweisdokumentes zu prüfen.

2. Kinder von 12 bis 17 Jahren
Kinder und Jugendliche zw. 12 und 17 Jahren können als geimpft registriert werden, sofern ein ausreichender Impfstatus (i.d.R. 2x) nachgewiesen werden kann. Diese Personengruppe darf aber auch mit einem Nachweis über einen negativen Corona-Test (max. 24h alt) oder einem negativen Schnelltest, welcher vor Ort unter Aufsicht durchgeführt wurde, eingelassen und beherbergt werden.

3. Personen welche aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, können unter Vorlage eines offiziellen ärztlichen Attestes und eines negativen Corona-Tests (max. 24h alt, kein Schnelltest) eingelassen und beherbergt werden.

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